AS BESCHICHTUNGSTECHNIK GMBH & CO. KG
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Allgemeine Vertrags-, Liefer- und Verlegebedingungen

1. Allgemeines
An das Angebot halten wir uns 6 Wochen gebunden. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (AN) gegenüber dem Auftraggeber (AG) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Vertrags-, Liefer- und Verlegebedingungen. Diese sollen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, Gültigkeit haben. Sie haben Vorrang vor allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des AG.
Die Bestandteile des Vertrages sind:
a) Das Angebot des AN
b) Die Auftragsbestätigung des AN
c) Das Leistungsverzeichnis und
d) Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und C in der jeweils neuesten Fassung
 
2. Vergütung und Fälligkeit

Der Auftrag wird erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN verbindlich. Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise beziehen sich auf die im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen insbesondere auch die jeweils genannten Schichtstärken. Die angebotenen Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise setzen voraus:
a) dass der Unterboden (Beton bzw. Estrich usw.) von allen Mörtelresten gereinigt, besenrein gesäubert und trocken zur Verfügung gestellt wird,
b) dass bis zur Arbeitsfertigstellung keine Materialpreis- und Lohnerhöhungen eintreten. Diese können nach unserer Wahl voll an den AG weitergegeben werden,
c) dass die Ausführung der Arbeiten störungsfrei ohne Unterbrechung erfolgen kann,
d) dass alle notwendigen Versorgungs- u. Endsorgungsleistungen (Wasser, Strom, Entsorgung Bauschutt, Container) kostenlos zur Verfügung gestellt wird,
e) dass Ausbrüche, Unebenheiten usw. vorab bauseits fachgerecht aufgefüttert oder aber auf Wunsch des AG als Vor- oder Nacharbeiten von den Facharbeitern des AN gegen Lohn- und Materialnachweis ausgeführt und zusätzlich vergütet werden. Soweit bei oder während der Ausführung der Arbeiten die bauseits zu erbringenden Voraussetzungen nicht vorhanden sind, ist der AN berechtigt, gegen angemessene, zusätzliche Vergütung die Voraussetzung selbst zu schaffen oder die Arbeiten so lange zurückzustellen, bis die Voraussetzung geschaffen wurde.
f) Allgem. Bedingungen an den zu beschichtenden Untergrund: a) Beton min. C 20/25 ohne Faserbewehrung an der Oberfläche, b) Mindestalter 28 Tage, c) Oberflächenzugfestigkeit min. 1,5 N/mm, d) Rissfrei, e) Maschinell geglättet, f) Ebenheit nach DIN 18202 Ebenheitstoleranzen Tafel 18, min. Zeile 3.
g) Vorhandene Unebenheiten können durch den Belag nicht ausgeglichen werden und müssen extra bearbeitet werden. Die Beschichtung folgt dem Verlauf des Untergrundes. Besteht der Untergrund aus versch. Baustoffen, Qualität und Festigkeit (Stabilität) mit Arbeitsfugen und weist Risse auf, ist auch bei einer zusätzlichen Bearbeitung dieser Mängel keine Gewährleistung für eine mangelfreie Beschichtung gegeben.
h) Sämtliche von uns eingebauten elastischen Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
i) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges und unverpfändbares Eigentum.

Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach Aufmaß gem. VOB. Der AN ist berechtigt, Abschlagszahlungen gem. VOB zu verlangen. Zahlungskonditionen: zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto oder zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Überschreiten der Fälligkeiten werden Zinsen vereinbart mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §247 BGB, die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens behält sich der AN vor.

3. Lieferung
Alle Lieferungen werden auf die Gefahr des AG versandt. Die eingesetzten Materialien sind z.T. frost- und hitzeempfindlich sowie brennbar. Alle Materialien sind bei Ankunft im Lager oder auf der Baustelle bauseits gemäß der Lieferung beigefügten Begleitpapiere bzw. aufgeklebten Gebindeanweisungen kostenlos zu lagern. Die Haftung für unsachgemäße Lagerung übernimmt der Besteller.

4. Erledigung und Pflichten des AG
Der AG verpflichtet sich, die freie und ungehinderte Zufahrt zur Baustelle für alle notwendigen Maschinen und Transportgeräte sicherzustellen. Entlade- und Einbringmöglichkeit (Aufzug, Kran, Stapler etc. bauseits) sowie, falls erforderlich, ein wetterdichtes Gebäude/Einhausung bauseits. Min. Temp. Luft 18°C und Boden 14°C zwei Tage vor, während und drei Tage nach Beendigung der Beschichtungsarbeiten. Chemische, thermische, physikalische und rollende Belastungen (z.B. der Anfall von Säuren, Laugen, Lösungsmitteln; instabil tragende Bauteile, statisch nicht einwandfreie Verhältnisse, Fehlen von Feuchtigkeitsabdichtungen und haftungsmindernde Betonzusatzmittel, (z.B. Luftporenbildner) müssen vom AG dem AN vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Mit Auftragserteilung willigen Sie in unsere AGB ein.

5. Termine und Vertragsfristen
Die angebotenen Beschichtungsarbeiten können wir innerhalb von 6 Monate nach Auftragserteilung ausführen. Der § 5 VOB Teil B bleibt ausgeschlossen und ist nicht Bestandteil im Falle der Auftragserteilung. Vereinbarte Fristen und Termine sind nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass sämtliche Arbeiten zum vorgesehenen Termin begonnen und ohne Unterbrechung fertig gestellt werden können. Terminverschiebungen oder Unterbrechungen, die der AG zu verantworten hat, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. Für den Fall, dass der AN für die Zeit nach dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin bereits einen anderen termingebundenen Auftrag angenommen hat, hat die Erfüllung dieses anderen Auftrags Vorrang, sofern der AN dies nachweist. Schlechtwettertage im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes verlängern jeweils die vertraglichen Fristen. Hat der AG Verzögerungen des Arbeitsbeginns oder der Arbeitsfertigstellung zu verantworten, so hat der AG anfallende Zusatzkosten zu tragen.

6. Abnahme, Gewährleistungen und Haftung
Nach Fertigstellung der Leistung wird gemeinsam ein Aufmaß erstellt und von AG und AN unterzeichnet. Die Unterzeichnung gilt als Abnahme der Leistung auch hinsichtlich der Qualität. Der AN übernimmt die Gewährleistung für die Güte und Haltbarkeit seiner Bodenbeläge gem. VOB/B. Mängelrügen sind sofort schriftlich, spätestens bei Abnahme der Arbeit bzw. bei ihrem Auftreten zu erheben. Gewährleistungsansprüche des AG sind grundsätzlich auf Nachbesserungen beschränkt. Dem AG bleibt jedoch das Recht vorbehalten, beim Fehlschlag der Nachbesserung Minderung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung liegt dann vor, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind. Wandlung ist ausgeschlossen. Bei geringen Abweichungen gegenüber früher verlegter Flächen und Muster insbesondere in der Farbe und in der Oberfläche liegt kein Mangel vor. Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen gem. Ziff. 4 beruht.

7. Datenschutz
AS Beschichtungstechnik Gewerbestr. 31, 83346 Bergen erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur
Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe
der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der
Auftraggeber an folgende Adresse wenden: AS Beschichtungstechnik, Gewerbestr. 31, 83346 Bergen

8. Sonstiges
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Traunstein, soweit gesetzlich zulässig, sonst gilt als Gerichtsstand der Sitz des AG.
Sollte sich eine der vorstehenden Klauseln als nichtig oder unzulässig erweisen, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

allgemeine_geschäftsbedingungen.pdf
File Size: 284 kb
File Type: pdf
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Tel.: +49 (0) 8662 664040
E-mail: [email protected]


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